Regeln für den Trainingsablauf im Schützenhaus von Frankonia Neuses ab dem 21. September 2020
Der BSSB hat für das Schießtraining in komplett geschlossenen Schießständen bzw. Raumschießanlagen ein Schutz- und Hygienekonzept erstellt. Auch wir, der Schützenverein Frankonia Neuses wird zum Schutz unserer SportlerInnen folgende Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln umsetzen und einhalten:
• Zum Betreten des Schützenhauses ist ein Ticket über den internen Bereich der HP zu ziehen. Grundsätzlich hat sich jeder zu registrieren!
• Beim Betreten des Schützenhauses ist ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die Hände sind zu desinfizieren. Handdesinfektionsmittel wird im Eingangsbereich bereit gestellt.
• Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter zwischen Personen (außer sie kommen aus dem gleichen Hausstand)
• Beim Aufenthalt im Schützenhaus, Entnahme und Zurückstellen von Sportgeräten und Zubehör, sowie im Sanitärbereich ist ebenfalls der Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
• Der Aufbau des Sportgerät Bogen ist für die Gruppe „8 Meter“ nur im Schießraum vorzunehmen.
• Der Aufbau des Sportgerät Bogen ist für die Gruppe „18 Meter“ im Aufenthaltsraum vorzunehmen.
• Der aktive Schütze kann den Mund-Nasen-Schutz abnehmen.
• Der Tresorraum ist nur einzeln zu betreten.
• Die Höchstdauer je Trainingseinheit in geschlossenen Räumen ist auf 120 Minuten beschränkt. Zum Ende dieser Zeit ist für einen ausreichenden Frischluftaustausch zu sorgen. Das gleiche gilt auch für Wettkämpfe.
• Solange es die Außentemperaturen zulassen, sind die Fenster auch während des Trainings zu öffnen. Bitte Heizungsanlage nicht verstellen.
• Der Schütze hat nach dem Training die Vereinswaffe zu desinfizieren. Dazu wird Flächendesinfektionsmittel und Papiertücher bereit gestellt.
• Nach dem Training sind die Tablets und die Stände mit einem feuchten Tuch (Flächendesinfektionsmittel) abzuwischen! Tische und Stühle im Gastraum, wie auch die Küchenarbeitsflächen sind regelmäßig zu desinfizieren.
• Der Aufenthalt im Schützenhaus ist nur im eingetragenem Zeitfenster für das Schießtraining erlaubt.
• Das Schützenhaus darf nur von Vereinsmitgliedern und Vereinsmitgliedsanwärtern betreten werden.
• Bei Sonderveranstaltung (Vermietung u.ä.) ist dem Vorstand ein geeignetes Hygienekonzept für diese Veranstaltung zur Genehmigung vorzulegen.
• Personen mit Verdacht auf COVID-19 bzw. mit Erkältungssymptomen (trockener Husten, Fieber etc.) dürfen das Schützenhaus nicht betreten. Sollten sie dennoch anwesend sein, werden sie umgehend aufgefordert, das Schützenhaus zu verlassen.
• Über das Ticketsystem ist sicher gestellt, daß jeder Schütze registriert ist und im Verdachtsfall informiert werden kann. Die Rechtsgrundlage für die Dokumentation ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) der Datenschutzverordnung (DSGVO).
Bitte beachtet alle Hinweisschilder im Schützenhaus!
Bei Nichteinhaltung dieser Regeln behält sich der Vorstand vor, nach zweimaliger Verwarnung ein Hausverbot auszusprechen.
Der Vorstand